Rechtsprechung
AG Augsburg, 01.04.2008 - 408 F 1108/08 |
Verfahrensgang
- AG Augsburg, 01.04.2008 - 408 F 1108/08
- AG Augsburg, 01.04.2008 - 408 F 3674/07
- OLG München, 26.03.2009 - 4 UF 161/08
- BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09
- BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09
Wird zitiert von ... (2)
- OLG München, 25.09.2017 - 9 VA 9/10
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Beiziehung einer Sorgerechtsakte
Der Antrag vom 03.09.2010 bzw. vom 28.10.2011 auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung des Oberlandesgerichts München vom 18.08.2010, wonach dem Amtsgericht ... die von diesem im Rahmen des Verfahrens Az.: 3 C 305/10 angeforderten Sorgerechtsakten des Amtsgerichts Az.: 4 UF 161/08 (bzw. 408 F 1108/08), zu übersenden sind, wird zurückgewiesen.Sie klagte dabei im Zusammenhang mit dem am Amtsgericht ..., Az.: 408 F 1108/08, anhängigen Sorgerechtsverfahren bezüglich ihrer Tochter ..., gegen ... den Leiter des Kinderheimes, in dem sich die Tochter der Antragstellerin ab dem 24.07.2008 befand, auf Widerruf und Unterlassung einer von diesem angeblich gegenüber dem im Sorgerechtsverfahren mit der Erstellung eines "Erziehungsgutachtens" beauftragten Sachverständigen getätigten Äußerung, wonach die Antragstellerin bei den sog. Umgangsterminen im Frühjahr/Sommer 2008 ihre Tochter aufgefordert hätte, "sich sehr widerspenstig zu verhalten, so z.B unter den Schreibtisch zu scheißen".
Mit Verfügung vom 12.08.2010 (Anlage Ast. 3 = Bl. 41, Az.: 3 C 305/10) ordnete der zuständige Richter an, die Akten des Sorgerechtsverfahrens des Amtsgerichts Az.: 408 F 1108/08, beizuziehen, "um den Kontext der inkriminierten Äußerung, der entscheidungserheblich sein könnte, festzustellen".
- OLG München, 26.03.2009 - 4 UF 161/08 Mit Beschluss vom 05. Juni 2008 hat das Amtsgericht Augsburg im Verfahren 408 F 1108/08 ein familienpsychologisches Gutachten zur Erziehungseignung der Kindsmutter in Auftrag gegeben.